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Nebenjob – was ist erlaubt?

Glassdoor Team
Glassdoor Team | Autor & Karriere-Experte bei Glassdoor | 15. Apr. 2020
Ein Nebenjob ist für viele Arbeitnehmer:innen eine Möglichkeit, fehlendes Gehalt zu kompensieren. Wenn Sie selbst mit dem Gedanken spielen, einen Nebenjob anzunehmen, fragen Sie sich vermutlich vor allem eines: Was ist erlaubt? Ganz gleich, ob Sie im Supermarkt Regale auffüllen, Hunde Gassi führen oder selbstgenähte Artikel verkaufen – es gibt einige Punkte zu beachten. Erfahren Sie bei uns, was Sie in Bezug auf Ihren Hauptjob, die Arbeitszeit und das Gehalt rund um das Thema Nebenjob wissen sollten.
Wobei handelt es sich um einen Nebenjob?
Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei einem Nebenjob um eine Tätigkeit neben dem Hauptjob. Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Nebenjobs:
- Nebenerwerb bei einem anderen Arbeitgeber
- Zweitjob bei Ihrem Hauptarbeitgeber in einer anderen Funktion
- Selbstständige Nebentätigkeit
- Unentgeltliche und ehrenamtliche Tätigkeiten
Nehmen Sie eine dieser Tätigkeiten neben Ihrem Haupterwerb auf, so handelt es sich formal betrachtet also um einen Nebenjob – auch dann, wenn Sie kein Geld dabei verdienen.
Benötige ich die Zustimmung vom Arbeitgeber?
Nein, Sie benötigen in der freien Wirtschaft keine Zustimmung durch Ihren Arbeitgeber. Denn Ihr Arbeitgeber darf Ihnen die Ausübung eines Nebenjobs nicht per se verbieten, sofern Sie sich an die Grundregeln halten. Sie dürfen also Bewerbungen für Nebenjobs versenden und entsprechende Tätigkeiten aufnehmen. Selbst, wenn sich eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag befindet, lohnt es sich, einen Anwalt oder eine Anwältin um Rat zu fragen. Das Unternehmen muss in einem solchen Fall gut begründen, wieso ein Nebenjob nicht erlaubt ist. Generell besteht hierzulande das Recht auf freie Berufswahl – und das gilt nicht nur für den Hauptjob. Trotzdem ist es empfehlenswert, Ihren Arbeitgeber zu informieren, wenn Sie einen Nebenjob antreten. Achten Sie zudem darauf, was für Ihre Berufsgruppe gilt. Denn was für die freie Wirtschaft gilt, greift nicht in jedem Bereich:
- Bei Beamten muss der Nebenjob vom Dienstherrn als einzige Berufsgruppe explizit genehmigt werden. Ausgenommen davon sind schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten.
- Arbeitnehmende im öffentlichen Dienst müssen den Nebenerwerb zwingend anzeigen, benötigen allerdings keine Genehmigung. Das Anzeigen ist nur bei einem unbezahlten Nebenjob wie einem Ehrenamt nicht notwendig.
In der freien Wirtschaft ist es zwar nicht verpflichtend, dass Sie Ihren Arbeitgeber informieren, jedoch sollten Sie es trotzdem tun. Das hat einen einfachen Grund: Ein Verschweigen kann das Arbeitsverhältnis belasten – und die Vertrauensbasis zerstören, wenn Sie den Job absichtlich verschweigen.
Wie sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über den Nebenjob informieren?
Informieren Sie Ihren Vorgesetzten oder Ihre Vorgesetzte schriftlich über Ihr Vorhaben – eine E-Mail genügt. Benötigen Sie das Einverständnis für den Nebenjob, so geht auch dies am besten schriftlich. Orientieren Sie sich einfach an unserer Beispiel-E-Mail:
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Nachname],
Liebe/r Herr/Frau [Nachname],
ich möchte Sie informieren, dass ich ab dem [Datum] die Aufnahme eines Nebenjobs plane.
Bei der Nebentätigkeit handelt es sich um [Beschreibung Ihrer zukünftigen Tätigkeit inkl. Arbeitszeiten]
Selbstverständlich wird dies meine Arbeit im Unternehmen nicht negativ beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen/
Viele Grüße
[Ihr Name]
Grundregeln für den Nebenjob: wann der Arbeitgeber einschreiten darf
Obwohl Sie generell freie Berufswahl haben, gibt es einige Fälle, in denen Ihnen Ihr Arbeitgeber den Nebenjob verbieten kann. Achten Sie daher darauf, dass die folgenden Punkte nicht auf Ihre anvisierte Tätigkeit zutreffen:
- Ihr Nebenjob darf den Haupterwerb nicht beeinträchtigen. Das heißt etwa: Jobben Sie bis nachts in der Kneipe und sind am nächsten Tag schlicht zu müde, Ihren Hauptjob auszuüben, ist das ein Problem. Auch, wenn ein Nebenjob sonntags erlaubt ist, darf dieser zum Beispiel nicht jeden Montag dafür sorgen, dass Sie fast am Schreibtisch einschlafen.
- Sie dürfen nicht für die Konkurrenz Ihres Hauptarbeitgebers tätig werden.
- Befinden Sie sich gerade im Erholungsurlaub, dürfen Sie nicht Ihrem Nebenerwerb nachgehen, wenn Ihr Erholungsprozess dadurch negativ beeinträchtigt wird.
- Haben Sie sich bei Ihrem Hauptarbeitgeber krankgemeldet, dürfen Sie nicht zu Ihrem Nebenjob gehen. Die Krankmeldung gilt für beide Berufe.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht informieren und es sich um eine unzulässige Nebenbeschäftigung handelt, kann das eine Kündigung zur Folge haben. Gehen Sie also auf Nummer sicher.
Das Arbeitszeitgesetz auch beim Nebenjob beachten
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch beim Nebenjob. Bedenken Sie dabei, dass die Stunden aus dem Haupt- und Nebenjob dafür zusammengerechnet werden. Auch in Bezug auf die Pausenzeiten, die Sie nach einer bestimmten Tagesarbeitszeit einhalten müssen, sollten Sie achten. In der Regel dürfen Sie maximal 8 Stunden pro Tag, also 48 Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt ebenfalls, wenn Sie Vertrauensarbeitszeit vereinbart haben. Die Tagesarbeitszeit dürfen Sie nur zeitweilig erhöhen, wenn der Durchschnitt innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen weiterhin 48 Stunden Wochenarbeitszeit bleibt.
Das heißt: Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie Ihrem Nebenjob am Samstag nachgehen. Dort haben Sie dann acht Stunden zur Verfügung und müssen sich bei einem Vollzeitjob nicht mit der maximalen Tagesarbeitszeit unter der Woche auseinandersetzen. Für alle Jobs müssen Sie zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn mindestens 11 Stunden Ruhepause einhalten. Auch zwischen Haupt- und Nebenjob.
Nebenjob: Grenze beim Gehalt
Die Vergütung im Nebenjob wird als Zu- oder Nebenverdienst bezeichnet. Die Zahlungen sind immer steuerpflichtig, außer es handelt sich bei dem Verdienst um einen Betrag unter der Freigrenze von 520 Euro. In diesen sogenannten Minijobs wird die Lohnsteuer pauschal erhoben. Sollten Sie jedoch zwei Minijobs haben, müssen Sie darauf achten, dass Ihr zusätzlicher Verdienst zusammengerechnet wird. So kann es vorkommen, dass Sie Steuern zahlen müssen, weil der Verdienst der beiden Tätigkeiten zusammen über der Freigrenze liegt. Dabei werden Sie für den Nebenverdienst in die Steuerklasse VI eingestuft, weswegen hohe Steuern anfallen. Rechnen Sie sich also vorher aus, ob mehr Brutto- auch mehr Nettogehalt bringt, wenn Sie die Freigrenze überschreiten. Bedenken Sie zudem immer, dass Sie Ihren Nebenjob beim Finanzamt anmelden müssen.
Minijobs: Wie viele Nebenjobs darf man haben?
Im Prinzip gibt es keine Grenze, wie viele Nebenjobs Sie annehmen dürfen. Beachten Sie jedoch das Arbeitszeitgesetz und die Freigrenze von 520 Euro beim Gehalt. Überschreiten Sie diese Grenze, fallen wie oben beschrieben Steuern an.
Sonderfall Kurzarbeit und Nebenjob – was Sie beachten sollten
Aber wie sieht es aus, wenn Sie sich in Kurzarbeit befinden, weil Ihr Arbeitgeber infolge wirtschaftlicher Engpässe – zum Beispiel wegen der Corona-Krise – in finanziellen Schwierigkeiten steckt? Auch hier gilt zunächst, dass Sie Ihren Arbeitgeber in der Regel nicht um Erlaubnis bitten müssen, wenn Sie einen Nebenjob annehmen und einen Jobeinstieg in Krisenzeiten wagen möchten. Allerdings greifen auch hier die oben genannten Ausnahmen. Zudem wichtig zu wissen: Kurzarbeitergeld setzt sich anders zusammen. Ein Arbeitgeber, der seine Beschäftigten in Kurzarbeit schickt, kommt nur für die Stunden auf, die die Mitarbeiter:innen tatsächlich geleistet haben. Das bedeutet: Ihr Gehalt fällt geringer aus. Aufgestockt wird es aus den Geldern der Arbeitsagentur. So kommen Sie am Ende im Durchschnitt auf etwa zwei Drittel Ihres eigentlichen Gehaltes. Unsere beiden Fälle veranschaulichen, warum der Beginn der Nebentätigkeit bei der Berechnung der Gelder relevant ist.
Fall 1: Nebenjob erst in der Kurzarbeit aufnehmen
Möchten Sie einen Nebenjob annehmen, um in der Summe auf Ihr eigentliches Gehalt vor der Kurzarbeit zu kommen, sind einige Überlegungen anzustellen. Denn es gibt viele Fallstricke. Eine wichtige Rolle spielt zum Beispiel der Zeitpunkt der Aufnahme des Minijobs. Befinden Sie sich bereits in Kurzarbeit und nehmen erst jetzt einen Nebenjob an, gilt: Das Gehalt, das Ihnen Ihr Minijob bringt, wird in diesem Fall angerechnet. Das bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld entsprechend gesenkt wird. Denn die Summe aus Kurzarbeitergeld plus Ihrem Verdienst aus dem Nebenjob darf nicht über Ihrem eigentlichen Verdienst liegen, den Sie ohne Kurzarbeit hätten. Ein weiterer Punkt, den Sie unbedingt beachten müssen, ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber oder das Arbeitsamt sofort informieren müssen, wenn Sie einen Nebenjob annehmen.
Sehr wichtig zu wissen: Das Arbeitsamt kann Kurzarbeiter:innen sogar zur Ausübung einer Nebenbeschäftigung verpflichten. Lehnt man diese ab, drohen Leistungssperren.
Fall 2: Nebenjob bestand bereits vor Beginn der Kurzarbeit
Ein wenig anders sieht es aus, wenn Sie bereits vor Beginn der Kurzarbeit einen Nebenjob hatten. Sind Sie schon seit längerer Zeit neben Ihrer Haupttätigkeit, die Sie vielleicht in Teilzeit aus dem Home Office ausüben, nebenbei erwerbstätig, spielt das Einkommen aus diesem Nebenjob keine Rolle, wenn es um das Kurzarbeitergeld geht. Abstriche gibt es dann keine. Wer möchte, darf seinen Nebenjob auch aufstocken. Allerdings wird dann das zusätzliche Einkommen, das durch die Aufstockung hinzukommt, auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Fazit zum Nebenjob – gewusst wie
Bedenken Sie bei der Suche nach einem Nebenjob immer die Arbeitszeitregelung und die Freigrenze von 520 Euro. In manchen Fällen kann es sich lohnen, weniger hinzuzuverdienen, weil Sie darauf keine Steuern zahlen. Aber egal, ob Minijob oder Midijob, sprechen Sie immer mit Ihrem Hauptarbeitgeber. So bleibt das gegenseitige Vertrauen erhalten – und Sie sind auf jeden Fall auf der sicheren Seite!
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Häufig gestellte Fragen zu Nebenjobs
Wo finde ich Nebenjobs in meiner Nähe?
Aktuelle Stellenangebote für Nebenjobs, inklusive Nebenjobs auf 450 Euro Basis sowie Nebenjobs für Schüler finden Sie bei Glassdoor. Filtern Sie die Suche einfach nach Ihrer Stadt (zum Beispiel Essen, Pforzheim oder Wuppertal), Region oder dem Bundesland, um Nebensjobs in Ihrer Nähe zu entdecken. Sie möchten mehr Flexibilität? Suchen Sie einfach nach Nebenjobs von Zuhause oder Nebenjobs in Teilzeit.
Darf ich einen zusätzlichen Nebenjob annehmen?
Ja, grundsätzlich dürfen Sie einen zusätzlichen Nebenjob annehmen, auch wenn Sie bereits einen Arbeitgeber haben. Es gibt allerdings einige Ausnahmen für diese Regel, mit denen Sie sich vertraut machen sollten, bevor Sie die Suche nach einem Minijob beginnen.

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