Job kündigen – Wie Sie es Ihrem Chef mitteilen

Hannes Jarisch

Hannes Jarisch

Hannes Jarisch | Autor & Karriere-Experte bei Glassdoor | 7. Juli 2021

Wie genau kündigt man eigentlich seinen Job? Wem sollte der Kündigungswunsch zuerst mitgeteilt werden? Ist ein schriftliches Kündigungsschreiben wirklich notwendig? Und welche Kündigungsfrist gilt überhaupt? Für die meisten Arbeitnehmer ist eine Kündigung alles andere als alltäglich. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Job richtig kündigen und bei Ihren Kollegen und Ihren Vorgesetzten in guter Erinnerung bleiben.

Wie kündige ich meinen Job?

Diese Frage stellen sich Tag für Tag zahlreiche Arbeitnehmer. Manch einer hat auch großen Respekt davor, die eigene Kündigung einzureichen.

Dabei gibt es gar keinen Grund, warum Ihre geplante Kündigung Sie nervös machen sollte. Im Folgenden erfahren Sie die einzelnen Schritte für eine Kündigung und was Sie dabei beachten sollten.

Gründe für eine Kündigung

Die Gründe für eine Kündigung können vielfältig sein, zum Beispiel:

  • Die Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung
  • Gesundheitliche Probleme
  • Private Gründe, zum Beispiel der Umzug in eine andere Stadt

Manch einer entschließt sich sogar dazu, seinen Traumjob zu kündigen.

Ganz egal, aus welchen Gründen Sie kündigen wollen: Überlegen Sie sich genau, ob eine Kündigung der richtige Schritt ist, bevor Sie Ihrem Chef oder der Personalabteilung diesen Wunsch mitteilen!

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um meinen Job zu kündigen?

Wenn Sie Ihren Entschluss zur Kündigung gefasst haben und sich wirklich sicher sind, dass dies der richtige Schritt ist, geht es darum, Ihre Kündigung ausreichend vorzubereiten.

Zunächst sollten Sie überlegen, wann der richtige Zeitpunkt für Ihre Kündigung ist.

Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten (dazu gleich mehr).  

Wenn möglich sollten Sie außerdem darauf achten, dass Ihre Kündigung für Ihre Kollegen und Vorgesetzten möglichst wenig Aufwand mit sich bringt (auch wenn das natürlich nicht immer eine Option ist). Haben Sie zum Beispiel gerade erst die Verantwortung für ein wichtiges Projekt übernommen, bei dem in nächster Zeit ein enger Zeitplan eingehalten werden muss, sollten Sie mit ihre Kündigung vielleicht noch etwas warten.

Das ist nicht nur eine nette Geste von Ihnen, sondern könnte auch dabei helfen, ein wohlmeinendes Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die geltenden Kündigungsfristen spielen bei einer Kündigung eine maßgebliche Rolle. Sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Sie als Arbeitnehmer müssen sich an diese Fristen halten.

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus gesetzlichen Regelungen (gesetzliche Kündigungsfrist), Ihrem Arbeitsvertrag und einem möglichen Tarifvertrag.

In Deutschland kann ein Arbeitnehmer seinen Job grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats kündigen. In Ihrem Arbeitsvertrag kann allerdings auch eine längere Kündigungsfrist festgelegt sein. In der Probezeit wiederum gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Wann kann ich fristlos kündigen?

Nur in wenigen Ausnahmesituationen kann ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden. Dies ist zum Beispiel bei unpünktlicher Lohn- oder Gehaltszahlung der Fall. Ansonsten sind die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten, die durch Ihren Arbeitsvertrag und gesetzliche Regelungen festgelegt sind.

Das Kündigungsgespräch

Ist der richtige Zeitpunkt für Ihre Kündigung gekommen? Dann wird es jetzt ernst, denn mit dem Kündigungsgespräch machen Sie Ihren Kündigungswunsch öffentlich.

Chef oder Personalabteilung: Wen informiere ich als Erstes über meine Kündigung? Sie sollten immer zuerst Ihren direkten Vorgesetzten über Ihre Kündigung informieren. Es ist schließlich Ihr Chef, mit dem Sie täglich zusammenarbeiten.

Ein Kündigungsschreiben müssen Sie für dieses erste Gespräch noch nicht vorbereiten. Stattdessen geht es zunächst darum, Ihren Vorgesetzten über Ihren Kündigungswunsch zu informieren. Wenn Sie möchten, können Sie ein solches Schreiben aber natürlich auch direkt beim Gespräch übergeben.

Argumente für das Kündigungsgespräch

Das Kündigungsgespräch mit Ihrem Chef steht an und Sie sind nervös? Dann kann es helfen, wenn Sie sich umfassend auf das Gespräch vorbereiten. Ihr Chef wird Ihnen wahrscheinlich ein paar Fragen stellen und zum Beispiel wissen wollen, warum Sie kündigen. Bei einer regulären Kündigung müssen Sie keinen Kündigungsgrund angeben, allerdings spricht in den meisten Fällen auch nichts dagegen, wenn Sie die Gründe für Ihre Kündigung Ihrem Chef mitteilen.

Vielleicht wird Ihr Vorgesetzter auch versuchen, Sie umzustimmen und Ihnen zum Beispiel eine Beförderung oder eine Gehaltserhöhung anbieten. Allerdings sollte das Kündigungsgespräch nicht der Ort sein, an dem Sie mit Ihrem Chef über diese Dinge verhandeln. Falls Sie sich tatsächlich durch eine Gehaltserhöhung oder eine Beförderung von einer Kündigung abbringen lassen würden, dann sollten Sie genau darüber mit Ihrem Chef reden. Für ein Kündigungsgespräch ist es zu diesem Zeitpunkt allerdings noch zu früh.

Wenn Sie sich wirklich sicher sind, dass Sie kündigen wollen, dann teilen Sie das im Gespräch Ihrem Vorgesetzten auch eindeutig mit. Machen Sie Ihrem Chef klar, dass Sie sich bei Ihrer Entscheidung absolut sicher sind und sich nicht umstimmen lassen werden.

Was mache ich, wenn mein Chef mich im Kündigungsgespräch umstimmen will?

Die meisten Vorgesetzten haben in Ihrer Karriere schon jede Menge Kündigungsgespräche geführt, denn es ist ganz einfach Teil Ihres Jobs. Daher verfügen Sie auch über die entsprechende Erfahrung und Routine und erkennen schnell, wenn ein Mitarbeiter sich bei seiner Kündigung wirklich sicher ist. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Ihr Chef stundenlang versuchen wird, Sie umzustimmen.

Und falls das doch passieren sollte, können Sie ein solches Gespräch auch abbrechen, wenn Sie sich unwohl fühlen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Kündigungsgrund anzugeben und müssen sich daher vor Ihrem Chef auch nicht für die Kündigung rechtfertigen. Als Kompromiss können Sie im Gespräch anbieten, bei einem weiteren, zukünftigen Termin genauer auf die Gründe für Ihre Kündigung einzugehen.

Der richtige Moment und Ort für das Kündigungsgespräch

Um Ihrem Vorgesetzten Ihren Kündigungswunsch mitzuteilen, sollten Sie einen Moment abpassen, in dem etwas Ruhe im Arbeitsalltag herrscht. Achten Sie also darauf, dass sowohl Sie, als auch Ihr Chef etwas Zeit haben.

Am besten findet das Gespräch an einem ungestörten Ort statt. Ihr Schreibtisch im Großraumbüro ist dafür wohl weniger geeignet, das Büro Ihres Chefs schon eher.

Die richtige Einstellung: Bewahren Sie einen kühlen Kopf

Viele Arbeitnehmer haben großen Respekt vor dem Kündigungsgespräch. Das ist auch verständlich, schließlich führen die meisten Angestellten eine solche Unterhaltung nur höchst selten. Dabei verhält es sich hier wie bei einem Besuch beim Zahnarzt: Übertriebene Aufregung ist so gut wie immer unbegründet.

Wahrscheinlich können Sie schon vor dem Gespräch ganz gut einschätzen, wie Ihr Vorgesetzter auf Ihre Kündigungsmitteilung reagieren wird. Atmen Sie noch einmal tief durch und gehen Sie die einzelnen Gesprächspunkte, die Sie Ihrem Chef mitteilen möchten, in Gedanken durch.

Im Kündigungsgespräch selbst sollten Sie sachlich und ruhig argumentieren.Vielleicht ist Ihr Chef enttäuscht von Ihrer Kündigung, aber das zeigt ja nur, dass Sie als Mitarbeiter einen guten Job gemacht haben.

Nachdem Sie Ihren Vorgesetzten im persönlichen Gespräch über Ihre Kündigung informiert haben, wird es Zeit, das Kündigungsschreiben aufzusetzen.

Das Kündigungsschreiben

Ein Kündigungsschreiben ist für Ihre Kündigung zwingend notwendig. Bei der Erstellung des Schreibens sollten Sie unbedingt eine Reihe von inhaltlichen und formellen Punkten beachten.

Glassdoor hat alle wichtigen Infos zum Kündigungsschreiben für Sie zusammengetragen.

Informieren Sie Ihre Kollegen über Ihre Kündigung

Ihr Chef und die Personalabteilung wissen Bescheid und Sie haben Ihr Kündigungsschreiben dem korrekten Empfänger zukommen lassen? Dann wird es Zeit, auch Ihre Kollegen über Ihre Kündigung zu informieren.

Natürlich wird auch Ihr Vorgesetzter beizeiten alle Kollegen davon in Kenntnis setzen, dass Sie nur noch für einen begrenzten Zeitraum ein Teil des Teams sind. Den Mitarbeitern, mit denen Sie oft Kontakt hatten, sollten Sie aber am besten im persönlichen Gespräch von Ihrer Kündigung erzählen.

Was passiert nach der Kündigung?

Auch nach Ihrer Kündigung haben Sie als Arbeitnehmer natürlich die Pflicht, Ihren Arbeitsvertrag ordnungsgemäß bis zum Ende zu erfüllen. Die Anzahl der restlichen Arbeitstage ergibt sich dabei aus der geltenden Kündigungsfrist.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie bis zu Ihrem letzten Arbeitstag auch wirklich im Unternehmen anzutreffen sind, denn in den meisten Fällen haben Sie noch Anspruch auf Resturlaub!

Was passiert bei einer Kündigung mit dem Resturlaub?

Auch nach Ihrer Kündigung können Sie natürlich die Ihnen zustehenden Urlaubstage nehmen.   Wenn Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren, haben Sie Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub eines Jahres, allerdings nur, wenn Sie in der zweiten Jahreshälfte kündigen (also zum oder nach dem 1. Juli eines Jahres).

Ist eine dieser Bedingungen nicht gegeben, dann haben Sie Anspruch auf Ihren anteiligen Jahresurlaub. Wenn sie zum Beispiel zum 31. März eines Jahres kündigen, liegt dieser Anspruch bei einem Viertel des Jahresurlaubs.

Arbeitszeugnis bei Kündigung

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches durch Ihren Arbeitgeber ausgestellt wird und Ihre Leistungen und Einstellung im Job bewertet. Als Arbeitnehmer ist es Ihre Aufgabe, nach diesem Zeugnis zu fragen.

Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Das kann gerade dann nervig sein, wenn Sie das Zeugnis eigentlich einer Bewerbung für einen neuen Job beilegen wollen. Sie sollten daher Ihren Chef rechtzeitig nach einem Zeugnis fragen. Auch vor Ihrem letzten Arbeitstag haben Sie bereits Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.

Eine Möglichkeit, nach einem Arbeitszeugnis zu fragen, bietet zum Beispiel Ihr Kündigungsschreiben.

Aufgaben an Ihren Nachfolger übergeben

Machen Sie es Ihrem Nachfolger im Job möglichst einfach, Ihre Aufgaben zu übernehmen. Wenn Ihr Nachfolger bereits feststeht, können Sie ihn oder sie vor Ihrem letzten Arbeitstag noch persönlich einarbeiten. Ansonsten bietet es sich an, Ihre Arbeitsprozesse und Aufgaben schriftlich festzuhalten.

Weisen Sie Ihren Chef auch darauf hin, falls es nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen Aufgaben gibt, für die niemand verantwortlich ist.

Kündigung und Arbeitslosengeld

Am besten informieren Sie sich noch vor Ihrer Kündigung über die weiteren formalen Prozesse, die damit einhergehen. So kann es zum Beispiel wichtig sein, dass Sie sich bis zu einer bestimmten Frist arbeitslos melden.

Vorsicht: Haben Sie Ihren Job selbst gekündigt, bekommen Sie normalerweise drei Monate lang kein Arbeitslosengeld!

Allerdings gibt es von dieser Regel einige Ausnahmen. Informieren Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit, welche Regeln in Ihrem Fall gelten.

Sie suchen nach Ihrer Kündigung nach einem neuen Job?

Vielleicht haben Sie nach Ihrer Kündigung schon einen spannenden Job in Aussicht, vielleicht sind Sie aber noch auf der Suche nach der nächsten beruflichen Herausforderung.

Wenn Sie nach Ihrer Kündigung auf Jobsuche sind, dann sehen Sie sich jetzt Stellenangebote in Ihrer Nähe an!

Hannes Jarisch

Hannes Jarisch

Hannes Jarisch ist Karriere-Experte für den Glassdoor-Blog. Erfahren Sie auf dem Autorenprofil mehr über seine langjährige Erfahrung und bisher veröffentlichte Artikel.