Viele Firmen stellen ihren Mitarbeiter:innen tragbare Computer wie Laptops oder Notebooks zur Verfügung und erlauben auch deren – maßvolle – private Nutzung. Die Arbeit vom Home Office bedeutet allerdings, dass Arbeitnehmer:innen nicht mehr unter direkter Aufsicht stehen. Daher stellt sich die Frage: Was darf ich eigentlich privat mit dem Dienstrechner machen? Wir geben Ihnen hier sieben Beispiele, welche Dinge Sie auf jeden Fall beim Nutzen Ihres Firmenlaptops vermeiden sollten.
Den Arbeitslaptop privat nutzen – vor allem ein Sicherheitsproblem
Oft fangen wir schon am ersten Arbeitstag im neuen Job an, den Geschäftslaptop oder das Arbeitshandy an den persönlichen Geschmack anzupassen. Wir tauschen den Bildschirmschoner gegen ein Foto unseres Haustiers aus oder melden uns bei Spotify an, um eine eigene Playliste zu erstellen. Die einen oder anderen checken sogar regelmäßig Facebook. Cybersicherheitsexperten meinen jedoch, dass das gleichzeitige Nutzen eines Arbeits-PCs für persönliche und arbeitsbezogene Angelegenheiten sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber riskant ist.
Das Softwaretechnologie-Unternehmen Check Point beispielsweise führte eine Befragung von über 700 IT-Mitarbeitern durch. Ergebnis: Knapp zwei Drittel aller IT-Mitarbeiter:innen glauben, dass in der jüngsten Vergangenheit schwerwiegende Sicherheitsverstöße durch Achtlosigkeit seitens der Mitarbeiter:innen verursacht wurden. „Die größte Gefahr liegt innerhalb Ihres Unternehmens“, so Check Point.
PC-Überwachung am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber darf Ihren PC nicht permanent überwachen. Sollte jedoch ein konkreter Verdacht darauf bestehen, dass Sie Ihren Arbeitsrechner missbräuchlich nutzen, ist eine Überwachung Ihres Geräts zulässig. Hierfür sollten Sie die firmeninternen Regelungen zur privaten Nutzung Ihres Arbeits-PCs kennen. Einige Dinge sind hierzulande jedoch in keinem Fall gestattet. So sind Ihrem Arbeitgeber grundsätzlich folgende Maßnahmen nicht erlaubt:
- Ihre Überwachung per Kamera oder über das Mikrofon des Gerätes
- Die Installation von Programmen, die dokumentieren, wie schnell Sie Eingaben machen – und wie viele, ob per Tastatur oder Maus
- Programme, die Ihr generelles Verhalten protokollieren
Dürfen Arbeitnehmer:innen das Internet am Arbeitsplatz privat nutzen?
Der Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich verbieten, private Dinge auf dem Firmenlaptop zu erledigen. Kümmern Sie sich während der Dienstzeit um Privatangelegenheiten, kann dies außerdem als Arbeitszeitbetrug ausgelegt werden – und eine Abmahnung, sogar eine Kündigung, rechtfertigen. Die meisten Firmen erlauben oder dulden es jedoch, wenn Mitarbeiter:innen Privates am Gerät erledigen. Am besten lesen Sie dazu den entsprechenden Teil in Ihrem Arbeitsvertrag und/oder Ihrer Betriebsvereinbarung. Hier wird geregelt, wie dieser Aspekt bei Ihrem Arbeitgeber gehandhabt wird.
Welche sieben Dinge Sie am besten jedoch nicht auf Ihrem Dienstrechner tun sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.
In diesem Beitrag
- 1. Speichern persönlicher Kennwörter auf Ihrem Arbeitslaptop
- 2. Unangebrachte Bemerkungen in Nachrichtendiensten machen
- 3. Unangemessene Inhalte im WWW ansehen
- 4. Ein kostenloses oder öffentliches WLAN nutzen
- 5. Freunden erlauben, Ihren Arbeits-PC fernzusteuern
- 6. Persönliche Daten speichern
- 7. Während der Arbeit einer Nebentätigkeit nachgehen
1. Speichern persönlicher Kennwörter auf Ihrem Arbeitslaptop
Die meisten von uns benutzen täglich ihren Arbeitsrechner. Viele nehmen den Firmenlaptop mit nach Hause – und nutzen ihn privat. So speichert mancher infolgedessen auch private Logins, etwa für das Onlinebanking, auf dem Gerät. Unser Tipp jedoch lautet: Vermeiden Sie unbedingt das Speichern privater und sensibler Daten auf Ihrem Arbeitsrechner. Halten Sie sich dagegen an die Richtlinien Ihres Arbeitgebers, die die Internetnutzung und die weitere Nutzung von Geräten regeln. Informieren Sie sich also im Vorfeld umfassend darüber, was Ihr Arbeitgeber zulässt – und was nicht.
2. Unangebrachte Bemerkungen in Nachrichtendiensten machen
Immer öfter werden in Unternehmen Chatrooms wie Slack, Campfire und Google Hangouts am Arbeitsplatz zur Kommunikation mit Mitarbeiter:innen verwendet. Dabei passiert es leicht, informell zu werden – und so zu reden, als stünden Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in der Teeküche. Diese Nachrichten werden jedoch irgendwo auf einem Server gespeichert und sind ebenso abrufbar wie E-Mails. Slack zum Beispiel „hat Zugang zu all Ihren Nachrichten“, so Trevor Timm in einem Interview mit Fast Company, „sowie zu jeglicher internen Kommunikation, die Sie vielleicht nicht öffentlich machen wollen“, einschließlich privater Konversationen. Wählen Sie beim Nutzen eines Chatrooms Ihre Worte mit Bedacht – seien Sie vorsichtig mit dem, was Sie sagen. Gleiches gilt für geteilte Inhalte wie lustig animierte GIFs, die etwa MS Teams ermöglicht.
3. Unangemessene Inhalte im WWW ansehen
Meistens steht es sowieso in den Arbeitsverträgen: Unterlassen Sie es am besten gänzlich, auf Ihrem Arbeitslaptop unangemessene Inhalte auf Ihrem PC anzusehen, auch außerhalb der Dienstzeit. Was aber fällt darunter? Alles, was illegal ist, etwa Raubkopien von Software, Filmen oder Musik. Aber auch Pornografie oder Seiten rechtsradikaler Organisationen. Als Faustregel gilt: Alles, was Sie in der Öffentlichkeit nicht am Rechner tun würden, sollten Sie auch nicht am Firmen-PC in den heimischen vier Wänden tun. Denn selbst, wenn Sie Ihren PC zu Hause nutzen – Ihre IT kann gegebenenfalls den Browserverlauf einsehen.
4. Ein kostenloses oder öffentliches WLAN nutzen
Wer im Außendienst arbeitet oder unterwegs in einem Café ein paar E-Mails verschicken möchte, wird schnell dazu verleitet, sich in ein kostenloses, öffentliches WLAN-Netzwerk einzuwählen. Denn öffentliches WLAN ist mittlerweile an vielen Orten verfügbar. Das Problem dabei: Wenn Sie sich in öffentliche Netzwerke einwählen, können Sie sich damit Betrugsversuchen aussetzen. Eine Möglichkeit dies zu vermeiden besteht darin, ein von Ihrer IT eingerichtetes VPN zu nutzen.
„Melden Sie sich nicht bei Ihren E-Mail, Bank- oder Kreditkartenkonten an, wenn Sie öffentliches WLAN benutzen“, so Betrugsexperte Frank Abagnale. „Hochstapler erstellen betrügerische Netzwerke, die wie ein echtes vertrauenswürdiges Netzwerk erscheinen (was als „Evil-Twin-Intrige“ bezeichnet wird).“
5. Freunden erlauben, Ihren Arbeits-PC fernzusteuern
„Heutzutage ist Remote-Zugriff-Software leicht verfügbar, und Sie haben die Möglichkeit, praktisch jedermann außerhalb des Büros auf Ihren Computer zugreifen zu lassen und diesen fernsteuern zu lassen“, so Joe Rejeski, Gründer und Geschäftsführer von avenue X group. „Sie würden einem Freund nicht einfach erlauben, in Ihr Büro zu kommen und sich in Ihren Computer einzuloggen, ohne erst Ihre:n Vorgesetzte:n um Erlaubnis zu bitten. Also vermeiden Sie dies auch virtuell.“
6. Persönliche Daten speichern
Viele Angestellte speichern auf ihrem Arbeitsgerät private Fotos oder laden PDFs von Rechnungen herunter. Vergessen Sie jedoch nicht: Der Dienstlaptop gehört nicht Ihnen – er gehört dem Unternehmen. „Es gab einmal einen Fall, bei dem es um ein Unternehmen ging, das plötzlich Insolvenz angemeldet hat“, so Rejeski. „Einige Mitarbeiter:innen haben sich Sorgen darüber gemacht, was mit ihren persönlichen Daten, die sie auf ihren Arbeitsrechnern gespeichert hatten, passieren würde. Als das Unternehmen geschlossen wurde, war die sichere Löschung persönlicher Daten von den Arbeitsrechnern keine hohe Priorität seitens des Managements. Keiner weiß, was mit den Computern oder den darauf gespeicherten Daten passiert ist.“
Als Faustregel gilt daher: Private Dateien sind Ihre Privatsache. Legen Sie diese deshalb nicht auf Ihrem Arbeits-PC ab.
7. Während der Arbeit einer Nebentätigkeit nachgehen
Viele von uns nutzen nebenbei soziale Medien oder müssen auch einmal private Dinge im Home Office erledigen. Lassen Sie jedoch die Grenzen während der Arbeitszeit nicht verschwimmen. Müssen Sie dringend etwas Privates erledigen, nutzen Sie nicht Ihren Dienstrechner, sondern den eigenen Laptop – und ziehen Sie diese Zeit von Ihrer Arbeitszeit wieder ab oder weichen Sie auf die Pause aus. Denn wie oben erwähnt: Alles, was Sie an Ihrem Arbeits-PC erledigen, kann über den Browserverlauf festgehalten und im Zweifelsfall von der IT-Abteilung abgerufen werden. Seien Sie also zurückhaltend damit, Ihren Firmenlaptop privat zu nutzen. Selbst wenn Sie sich nichts zuschulden kommen lassen – bei Problemen im Büro oder mit den Vorgesetzten kann es der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt.
Fazit: Den Firmenlaptop privat nutzen – Vorsicht ist besser als Nachsicht
Bestenfalls setzen Sie sich genau damit auseinander, was in Ihrer Firma konkret erlaubt ist und was nicht. Halten Sie sich an unsere sieben Regeln, sind Sie jedoch schon auf der sicheren Seite. Speichern Sie möglichst keine persönlichen Daten auf dem Firmengerät, ebenfalls keine privaten Passwörter. Achten Sie bei Nachrichtendiensten auf die Tonalität Ihrer Kommunikation und denken Sie daran, dass unangemessene Inhalte im World Wide Web ein No-Go sind. Auch auf die Nutzung öffentlicher WLAN-Netzwerke sowie die Fernsteuerung Ihres Dienstrechners durch Freunde verzichten Sie am besten. Halten Sie private Nebentätigkeiten – besonders bei der Arbeit aus dem Home Office – im Rahmen, weichen Sie dafür auf eigene Geräte aus und holen Sie die Arbeitszeit entsprechend nach. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
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