Abfindung bei Kündigung

Wie hoch ist die Abfindung nach Kündigung?

Glassdoor Team

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Glassdoor Team | Autor & Karriere-Experte bei Glassdoor | 22. Dez. 2021

Falls Sie kurz vor der Beendigung Ihres Arbeitsvertrags stehen oder sich Ihr Arbeitsverhältnis in schwierigem Fahrwasser befindet, interessiert Sie möglicherweise die Frage nach der Höhe der Abfindung. Daher sollten Sie die wichtigsten Regelungen und Gesetze kennen, um Ihren Anspruch geltend machen zu können. In diesem Artikel erklären wir, wann eine Abfindung möglich ist, wie hoch sie sein kann und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen es zu diesem Thema gibt.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine Art Entschädigung, die Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlen. Sie kommt infrage, wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen entlassen möchten, also wenn die Initiative für die Trennung vom Arbeitgeber ausgeht.

Bonus-Tipp

Im Arbeitsrecht sind nur einige Rahmenbedingungen zu Abfindungen geregelt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung stellt die Ausnahme dar. Überwiegend einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in selbst über die Abfindungssumme.

Wann ist eine Abfindung möglich?

Je nach Arbeitsvertrag, Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Ausgangssituation kommt laut Arbeitsrecht in folgenden Situation ein Anspruch auf Abfindung in Betracht:

1. Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz

Ein Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann dem Kündigungsschutzgesetz, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter:innen hat, die alle in Vollzeit tätig sind. Beschäftigte in Teilzeit zählen jedenfalls mit dem Faktor 0,5 mit. Arbeiten sie mehr als 20 Stunden pro Woche, sind sie mit 0,75 mit zu berücksichtigen. Freie Mitarbeiter:innen, Auszubildende oder die Geschäftsleitung bleiben hier außer Betracht. Außerdem muss der Arbeitsvertrag bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Trifft dies auf Sie zu, braucht Ihr Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund und müsste diesen in einem Gerichtsverfahren auch beweisen können. In Kleinbetrieben greift das Kündigungsschutzgesetz jedoch nicht und somit haben Sie keine Aussicht auf eine Abfindung.

2. Kein (ausreichender) Kündigungsgrund

Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, kann der Arbeitgeber nur aus Gründen kündigen, die in der Person oder im Verhalten des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin oder aus betrieblichen Gründen kündigen. Das ist etwa der Fall, wenn sich das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und deshalb die personelle Struktur verändert werden muss. Für jeden dieser Gründe müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Ob sie tatsächlich vorliegen, wird vom Arbeitsgericht überprüft, wenn der oder die Betreffende rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreicht.

Da es den „glasklaren“ Kündigungsgrund in der Regel nicht gibt, sind viele Arbeitgeber bereit, in dieser Situation eine Abfindung anzubieten. Sie möchten dadurch einen langwierigen Prozess oder mögliche Folgekosten vermeiden und schließen stattdessen einen arbeitsgerichtlichen Vergleich – oder bereits im Vorfeld einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag.

Bonus-Tipp

Sie haben nach Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Entscheiden Sie sich gegen die Klage oder erfolgt diese zu spät, ist die Kündigung laut Gesetz wirksam. Damit sinken Ihre Chancen auf eine Abfindung gen Null.

3. Abfindung gegen Verzicht auf Klage, insbesondere bei einem Aufhebungsvertrag

Obwohl es für den Arbeitgeber in den meisten Fällen gesetzlich nicht zwingend ist, eine Abfindung zu zahlen, kann er es trotzdem tun. Häufig bietet er im Vorfeld einer Kündigung die Trennung gegen Zahlung einer Abfindung an. Die Motive hierfür sind ganz unterschiedlich.

Manche Arbeitgeber wollen prinzipiell kein Gerichtsverfahren und suchen gezielt eine außergerichtliche Lösung. Andere ziehen den Aufhebungsvertrag wegen der damit verbundenen Planungssicherheit vor. Häufig spielt auch die Unsicherheit eine Rolle, ob der Kündigungsgrund vor Gericht halten wird. Oft gibt es aber auch von vorneherein keinen rechtlich tauglichen Grund und der Arbeitgeber will sich dennoch trennen, zum Beispiel weil „die Chemie mit der Führungskraft“ nicht stimmt.

Wie hoch sind Abfindungen laut Arbeitsrecht?

Die Höhe der Abfindung wird in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in verhandelt.  Gesetzlich geregelt ist dies nicht. In der Praxis orientiert man sich häufig an der „Faustformel“, die pro Arbeitsjahr einen halben Bruttomonatsverdienst vorsieht.

Zu den Beschäftigungszeiten zählen dabei Krankheitszeiten, Teilzeitarbeit und Elternzeit. Auch angebrochene Arbeitsjahre und die Kündigungsfrist selbst werden mitgezählt.

Zum Monatsverdienst werden Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Boni hinzugerechnet.

Beispiele für Abfindungen

In der Praxis sind meistens – je nach Ausgangssituation, Rechtslage und Verhandlungsgeschick – Abfindungen zwischen einem halben und einem ganzen Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr üblich.

Die folgende Tabelle stellt nur ein mögliches Beispiel dar:

Monatsgehalt (brutto)ArbeitsjahreAbfindung
3.000 €5 Jahre7.500 €
4.000 €5 Jahre10.000 €
3.000 €10 Jahre15.000 €
4.000 €10 Jahre20.000 €
3.000 €15 Jahre22.500 €
4.000 €15 Jahre30.000 €

Weitere Faktoren für die Höhe der Abfindung

Es gibt zwar eine gesetzliche Grundlage, die das Maximum der Abfindungshöhe bestimmt. Allerdings können Arbeitnehmer:innen unter Umständen eine deutlich höhere Abfindung erhalten.

Oft steigen die Chancen auf eine höhere Abfindung, insbesondere dann, wenn der oder die Betroffene durch das Gesetz besonders gegen Kündigung geschützt ist. Dies gilt etwa für Mitarbeitende während der Elternzeit. Je „wackeliger“ die Kündigung, desto stärker ist die Bereitschaft, eine höhere Abfindung zu zahlen, um die Situation endgültig zu bereinigen.

Beispiele für Situationen, in den Arbeitgeber bereit sein könnten, eine höhere Abfindung zu bezahlen:

  • Unzufriedenheit des Arbeitgebers mit dem/der Mitarbeiter:in, aber keine dokumentierte Abmahnung
  • Wegfall des Arbeitsplatzes, aber Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz
  • Mitarbeiter:in ist häufiger krank (die Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung sind sehr hoch)

Wie hoch die Abfindung letztlich ausfällt, hängt dabei von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Dauer der Beschäftigung
  • Rechtliche Ausgangssituation
  • Geschäftszweig
  • Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin
  • Verhandlungsgeschick des Anwalts oder der Anwältin
  • Beruf und Branche
  • Position in der Unternehmenshierarchie
  • berufliche Chancen für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach der Kündigung


Häufig gestellte Fragen zur Abfindung

Arbeitnehmer:innen haben oft zahlreiche Fragen zur Abfindung und zu den Rahmenbedingungen. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten davon zusammengetragen und beantwortet:

Wie hoch sind die Sozialabgaben für Abfindungen?

Abfindungen sind beitragsfrei, denn sie gelten als Entschädigung für die Beendigung des Arbeitsvertrags. Das Gesetz geht davon aus, dass Arbeitnehmer:innen in naher Zukunft aufgrund des Jobverlusts erst mal kein Einkommen haben werden. Deshalb fallen keine Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung an. Im Unterschied dazu ist die Abfindung normal zu versteuern.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Arbeitnehmer:innen können eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Kündigungseingang beim Arbeitsgericht einreichen, wenn sie der Meinung sind, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber ungerechtfertigt ist. Falls das Gericht dieser Klage stattgibt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Sehr häufig enden diese Verfahren aber mit einem Vergleich. Der Arbeitgeber zahlt hierfür in der Regel eine Abfindung. Im Gegenzug stimmt der Arbeitnehmer der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zu.

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Gibt es eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in. Beide Seiten regeln darin, zu welchen Bedingungen der oder die Arbeitnehmer:in ausscheidet. Meistens wird der oder die Mitarbeitende nur gegen Zahlung einer Abfindung bereit sein, seinen Arbeitsplatz aufzugeben. Die Höhe der Abfindung ist frei zu verhandeln. Dabei spielt für den oder die Arbeitnehmer:in eine wichtige Rolle, wie gut er gegen eine Kündigung des Arbeitgebers geschützt wäre.

Falls Sie auf der Suche nach einem neuen Job sind, können Sie hier Unternehmen vergleichen.

Wie wirkt sich die Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?

Gut zu wissen ist, dass die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Allerdings sind gegenüber der Agentur für Arbeit einige Spielregeln einzuhalten. Dazu gehört, dass die Kündigungsfrist gewahrt sein muss. Erfolgt der Austritt vor deren Ablauf, haben Arbeitnehmer:innen erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist ein Recht auf Arbeitslosengeld. Wichtig ist auch, dass das Arbeitslosengeld für mindestens drei Monate gesperrt werden kann, falls sie aufgrund eines Aufhebungsvertrages aus dem Unternehmen ausscheiden. Dieses Risiko vermeidet, wer mit dem Arbeitgeber einen gerichtlichen Vergleich schließt.

Das Arbeitsrecht bei Abfindung – Fazit

Abfindungen sind nach dem Arbeitsrecht nur unter bestimmten Umständen möglich. Allerdings bieten viele Arbeitgeber auch dann eine Abfindung an, wenn es zwar keine gesetzliche Notwendigkeit gibt, sie sich aber trennen und eine langwierige und teure gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollen. Die Abfindung beträgt dann häufig mindestens einen halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr. Die Summe kann aber auch höher ausfallen und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab wie Beschäftigungsdauer, Branche und Verhandlungsgeschick.

Antje Burmester

Antje Burmester ist Anwältin und Expertin für Arbeitsrecht. Sie ist unter anderem als Mediatorin in innerbetrieblichen Konflikten tätig.

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