Ort
Vergütung
Eintrittsdatum
Beschäftigung
Bewerbungsfrist
Ausschreibungsnummer
Die Stelle ist befristet bis zum 30.06.2027 mit der Option der Verlängerung beziehungsweise der dauerhaften Einstellung.
Im Bereich der Sicherheitsplanung sind Ihre Tätigkeiten stets auf das Ziel ausgerichtet, mit Hilfe der von Ihnen entwickelten Konzepte das jederzeit sichere Arbeiten in der DRV Bund zu gewährleisten und so mittelbar zur Zuverlässigkeit des deutschen Rentensystems beizutragen. Dazu übernehmen Sie insbesondere folgende Aufgaben:
Die Abteilung Unternehmenssicherheit nimmt als zentraler Dienstleister der DRV Bund Aufgaben der Informationssicherheit wahr. Dazu gehören unter anderem die IT- und physische Sicherheit, der Datenschutz, der Geheimschutz sowie Grundsatz- und Querschnittsaufgaben.
Das Sicherheitsmanagement trägt mit seinem Aufgabenportfolio zur betrieblichen Gefahrenabwehr und zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Dienstgebäuden der DRV Bund bei. Der Schutz der Beschäftigten steht neben dem physischen Schutz der Infrastruktur der Körperschaft des öffentlichen Rechts an zentraler Stelle.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach einer Einstellungszusage gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (§ 9 SÜG) geprüft werden. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG).
Zur Besetzung der Position werden wir mit Bewerbenden, die sich in der engeren Auswahl befinden, Gespräche führen.
Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Für die Ausübung der Tätigkeit sind regelmäßige, bundesweite Dienstreisen erforderlich. Zur Teilnahme an Dienstreisen und Fortbildungen können Beschäftigte mit Familien- oder Pflegeaufgaben auf Antrag (gemäß § 10 Absatz 2 BGleiG) zusätzlich anfallende, unabwendbare Betreuungskosten erstattet werden.
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