Arbeitnehmerin in der Probezeit arbeitet am Laptop

Probezeit: Regeln zu Urlaub, Kündigung und mehr

Hannes Jarisch

Hannes Jarisch

Hannes Jarisch | Autor & Karriere-Experte bei Glassdoor | 25. Okt. 2021

Sie steht häufig am Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses: Die Probezeit. Über die genauen Regelungen in der Probezeit, zum Beispiel bezüglich Urlaub, Kündigungsfrist und Krankmeldung, herrscht aber oft Unklarheit, sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern. Lesen Sie hier, was in der Probezeit in Deutschland wirklich gilt.

Sie haben gerade den Arbeitsvertrag für Ihren Traumjob unterschrieben? Herzlichen Glückwunsch! Dann geht es jetzt an die Vorbereitung für den perfekten Job-Einstieg. Und während Sie sich noch Gedanken darüber machen, wie der erste Arbeitstag im neuen Job wohl sein wird und welches Outfit Sie tragen sollen, fällt Ihnen auf einmal ein anderes Thema ein: die Probezeit.

Warum gibt es überhaupt eine Probezeit?

Innerhalb der Probezeit geht es darum, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer besser kennenlernen. Der Arbeitgeber kann so herausfinden, ob ein neu eingestellter Mitarbeiter wirklich die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllen kann.

Auf der anderen Seite gilt das aber natürlich genauso: Die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter kann ebenfalls für sich überprüfen, ob der neue Job ihre oder seine Erwartungen erfüllt.

Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer oder sogar beide Seiten zu der Erkenntnis kommen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die beste Option ist, dann ist das in der Probezeit recht einfach möglich.

„Wichtig ist, die Probezeit (geregelt in § 622 Abs. 3 BGB) nicht mit der Zeit zu verwechseln, die vergangen sein muss, um unter den Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes zu fallen (geregelt in § 1 Abs. 1 KSchG). Das Kündigungsschutzgesetz ist erst anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat. Hat der Arbeitnehmer die ersten 6 Monate überstanden und sind mehr als 10 Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beschäftigt, dann kann ihm nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes wirksam gekündigt werden. Eine Regelung über die Probezeit berührt die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes nicht. Diese betrifft lediglich die Kündigungsfrist.“

Dr. Frederik Möller, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wie lang darf die Probezeit sein?

Die maximale Dauer der Probezeit liegt laut BGB bei sechs Monaten. Eine längere Probezeit ist nicht möglich.

Eine Probezeit kürzer als sechs Monate ist hingegen möglich und kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Was passiert nach der Probezeit?

Im Normalfall läuft das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit weiter, sofern weder der Arbeitgeber noch der Mitarbeiter gekündigt haben.

Es gelten dann die durch den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag oder Gesetze festgelegten Regeln, zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz, welches eine längere Kündigungsfrist vorsieht.

Diese Regeln gelten auch schon während der Probezeit - es sei denn es sind Ausnahmen in diesen Regelungen explizit vorhanden. Im Grundsatz gilt: Auch während der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Es gibt also keinen „Welpenschutz“ oder ähnliches.

Dr. Frederik Möller, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bonus-Tipp

Ausnahmen gibt es unter anderem bei Arbeitgebern mit höchstens zehn Mitarbeitern, für die das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt.

Kündigung in der Probezeit

Eine Kündigung in der Probezeit ist sowohl von Arbeitgeber-, als auch von Arbeitnehmerseite relativ unkompliziert möglich. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist bei einer Kündigung in der Probezeit nicht notwendig.

Die Kündigungsfrist in der Probezeit liegt im Regelfall für beide Seiten bei zwei Wochen, eine andere Frist kann aber über einen geltenden Tarifvertrag festgelegt werden.

Im Arbeitsvertrag kann natürlich auch eine längere Kündigungsfrist für die Probezeit vereinbart werden, was auch in vielen Fällen gemacht wird. Oft wird auch eine Regelung zum Kündigungszeitpunkt getroffen, sodass Probezeitkündigungen nur zum Monatsende möglich sind.

Dr. Frederik Möller, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kann ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Auch in der Probezeit können Sie Urlaub nehmen. Das sich hartnäckig haltende Gerücht, dass Arbeitnehmer in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub haben, ist nicht korrekt.

Stattdessen gilt das gleiche Vorgehen wie sonst auch: Sprechen Sie Ihren Urlaubswunsch mit Ihrem Vorgesetzten ab und reichen Sie einen Urlaubsantrag ein. Dieser Urlaubsantrag muss dann genehmigt werden.

Allerdings haben Sie in einem neuen Job nicht direkt Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Für diesen Anspruch muss ein Arbeitsverhältnis über mindestens sechs Monate bestehen.

Für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis zuvor andauert, erwerben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von einem Zwölftel Ihres Jahresurlaubs.

Wenn Sie also beispielsweise laut Ihrem Arbeitsvertrag über 30 Urlaubstage pro Jahr verfügen und bereits vier Monate im Job beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf 10 Tage Urlaub.

Allerdings besteht kein Anspruch darauf, alle Urlaubstage bereits in der Probezeit nehmen zu können!

Falls Sie während der Probezeit durch Ihren Arbeitgeber gekündigt werden, haben Sie trotzdem Anspruch auf Ihren Resturlaub. Falls der Arbeitgeber Ihnen diesen Anspruch nicht gewähren kann, muss der Urlaub ausgezahlt werden.

Auch wenn Sie theoretisch bereits nach wenigen Tagen im neuen Job Urlaub beantragen können, sollten Sie sich fragen, ob das wirklich eine kluge Entscheidung ist. Ihre Prioritäten sollten eigentlich woanders liegen: In der Einarbeitung in Ihre neue Tätigkeit und im Kennenlernen der neuen Kollegen. Außerdem könnten bei Ihrem Chef oder Ihrer Chefin Zweifel an Ihrer Arbeitsmotivation aufkommen, wenn Sie direkt nach Jobbeginn bereits Urlaub beantragen.

Aber natürlich spricht in den meisten Fällen nichts gegen ein paar freie Tage in der Probezeit.

Probezeit - Können Arbeitnehmer:innen Urlaub nehmen?

Was passiert, wenn ich in der Probezeit krank werde?

Bei Krankheit des Arbeitnehmers in der Probezeit gelten bezüglich Krankmeldung und Krankschreibung die gleichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer auch.

Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit durch den Arbeitgeber besteht für Arbeitnehmer erst nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit. Liegt die Krankschreibung in den ersten vier Wochen der Betriebszugehörigkeit, dann erhalten Sie als Arbeitnehmer Krankengeld durch Ihre Krankenkasse.

In meinem Arbeitsvertrag steht keine Probezeit

Eine Probezeit muss im Arbeitsvertrag explizit vereinbart sein.

Ist das nicht der Fall, dann gibt es für Sie keine Probezeit, sondern es gelten die Regelungen, die zum Beispiel durch Ihren Arbeitsvertrag, einen geltenden Tarifvertrag oder Gesetze festgelegt sind.

Achtung! Die Wartezeit betreffend gilt das Kündigungsschutzgesetz trotzdem.

Dr. Frederik Möller, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Regelungen zu Urlaub und Kündigung in der Probezeit kennen

Wenn Sie gerade in einen neuen Job starten, ist es wichtig, sich mit den Regelungen und den eigenen Rechten in der Probezeit vertraut zu machen. Lesen Sie den Arbeitsvertrag genau durch, um sich darüber zu informieren, wie lange Ihre Probezeit dauert und ob eine spezielle Kündigungsfrist festgelegt ist.

Nun da Sie über alle wichtigen Regelungen Bescheid wissen, finden Sie heraus, wie Sie die Probezeit erfolgreich überstehen!

Dr. Frederik Möller

Dr. Frederik Möller ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main. Fokus seiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Fach- und Führungskräften.

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Hannes Jarisch ist Karriere-Experte für den Glassdoor-Blog. Erfahren Sie auf dem Autorenprofil mehr über seine langjährige Erfahrung und bisher veröffentlichte Artikel.