Arbeiten im Ausland – Infos und Tipps

Glassdoor Team
Glassdoor Team | Autor & Karriere-Experte bei Glassdoor | 15. Feb. 2024
Mit dem Notebook unter Palmen sitzen, bei besten Aussichten auf pulsierende Metropolen die Büroarbeit erledigen: Vom Arbeiten im Ausland träumen viele Menschen – und es liegt im Trend. Knapp zwei Millionen Deutsche sind aktuell im Ausland tätig, rund 7,1 Millionen EU-Bürger:innen arbeiten in einem anderen EU-Land als ihrer Heimat. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie im Ausland arbeiten möchten und welche Möglichkeiten es gibt.
- Kann ich als deutsche:r Staatsbürger:in einfach im Ausland arbeiten?
- Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Arbeit im Ausland zu beachten?
- Muss ich eine Versicherung abschließen, wenn ich im Ausland arbeiten möchte?
- Remote arbeiten im Ausland
- Welche Vorlaufzeit sollte für das Arbeiten im Ausland eingeplant werden?
- Fazit: Arbeiten im Ausland – Karrierechancen nutzen
Kann ich als deutsche:r Staatsbürger:in einfach im Ausland arbeiten?
Den Horizont erweitern, Sprachkenntnisse auffrischen, die entscheidenden Schritte auf der Karriereleiter hinaufklettern: Es gibt viele gute Gründe, um im Ausland zu arbeiten. Internationale Erfahrungen sind bei vielen Arbeitgebern ebenso gefragt wie Kenntnisse einschlägiger Fremdsprachen. Den Job und den Wohnsitz zumindest zeitweise in ein anderes Land zu verlegen, ist nicht zuletzt eine Erfahrung, an die Sie mit Sicherheit lange zurückdenken, die neue Einblicke und spannende Erlebnisse mit sich bringt.
Unter welchen Voraussetzungen kann man im EU-Ausland arbeiten?
Die gute Nachricht lautet: Möchten Sie als EU-Bürger:in im EU-Ausland oder in der Schweiz arbeiten, brauchen Sie keine gesonderte Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. In der Regel werden außerdem erworbene Qualifikationen EU-weit anerkannt. Das macht eine Bewerbung, meist auf Englisch, gleich viel einfacher. Achten Sie allerdings darauf, sich im Vorfeld über individuelle Regeln und Gepflogenheiten im Wunschland zu informieren. Etwa, was die bevorzugte Art und Form der Bewerbung angeht. Auch das Gehaltsniveau im Vergleich zu den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten ist ein relevanter Faktor, den Sie nicht außer Acht lassen sollten. In einigen Ländern werden Sie zwar weniger verdienen, aber auch weniger für die Miete zahlen müssen.
Arbeiten im Ausland außerhalb der EU
Anders sieht es aus, wenn Sie eine Tätigkeit in einem Nicht-EU-Land aufnehmen möchten. Die individuellen Bestimmungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Generell gilt jedoch: Sie benötigen meist eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis. Diese sind in vielen Fällen bereits im Vorfeld zu beantragen und obligatorisch für die Einreise. Je nach Land müssen Sie dafür auch einen Arbeitsvertrag vorweisen können.
Arbeiten im Ausland für einen deutschen Arbeitgeber – das ist zu beachten
Sie sind für einen internationalen Konzern tätig und möchten die Gelegenheit nutzen, zeitweise für die deutsche Firma im Ausland zu arbeiten? Im Rahmen einer sogenannten Entsendung ist das generell möglich, vor allem, wenn es um ein EU-Land geht. Handelt es sich um eine befristete Arbeit im Ausland, behalten Sie in der Regel Ihren Sozial- und Krankenversicherungsschutz und unterliegen dem deutschen Steuerrecht – Stichwort 183-Tage-Regel.
Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Arbeit im Ausland zu beachten?
Wie lange darf man im Ausland arbeiten und wo müssen Sie Steuern zahlen? Beziehen Sie Ihren Arbeitsplatz in einem anderen Land, tauchen manche rechtlichen Fragen auf. Grundsätzlich können Sie so lange im EU-Ausland arbeiten, wie Sie möchten. Außerhalb der EU hängt die Dauer von Ihrer Arbeitserlaubnis ab und kann daher individuell ausfallen.
Allerdings hat das Finanzamt ein Wörtchen mitzureden:
- Verlegen Sie Ihren Wohnsitz vollständig ins Ausland, zahlen Sie üblicherweise nur dort Ihre Steuern.
- Bleibt Ihr Wohnsitz in Deutschland bestehen und Sie sind weniger als 183 Tage im Ausland tätig, bleibt die Steuerpflicht in Deutschland. Im Ausland werden in der Regel keine Abgaben fällig.
- Überschreitet die Dauer die 183-Tage-Grenze, werden Sie im Ausland steuerpflichtig.
Muss ich eine Versicherung abschließen, wenn ich im Ausland arbeiten möchte?
In Deutschland besteht üblicherweise eine Sozial- und Krankenversicherungspflicht. Doch wie sieht es bei Arbeit im Ausland aus? Ähnlich wie bei der Besteuerung ist auch im Hinblick auf Versicherungen die Aufenthaltsdauer entscheidend:
- Arbeiten Sie im Ausland für einen deutschen Arbeitgeber im Rahmen einer Entsendung über einen befristeten Zeitraum, bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz bestehen.
- Handelt es sich um ein Land, das ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat, bleiben Sie bis zu einer Dauer von 24 Monaten über die deutsche Sozialversicherung versichert. Beispiele dafür sind Brasilien, Japan oder die USA.
- Verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt und damit auch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, gelten die dortigen Versicherungsbestimmungen.
Remote arbeiten im Ausland
Sie sind für ein deutsches Unternehmen tätig, wünschen sich aber zeitweise den Arbeitsplatz ins Warme zu verlegen? Arbeiten im Ausland für einen deutschen Arbeitgeber im Homeoffice ist grundsätzlich möglich, erfordert allerdings die Zustimmung des Betriebs. Am besten sprechen Sie dazu mit Ihren Vorgesetzten oder der Personalabteilung. In manchen Unternehmen ist das Homeoffice im Ausland auch schon im Vertrag festgelegt.
Halten Sie sich nur wenige Wochen an Ihrem Arbeitsplatz in der Sonne auf, brauchen Sie, von der Erlaubnis abgesehen, in der Regel nichts weiter zu beachten. Bleiben Sie länger als drei Monate, können im EU-Zielland Sozialabgaben anfallen. Außerhalb der EU sind Sie in Bezug auf die Dauer auch in diesem Fall an Visa-Bedingungen gebunden. Ausnahmen bilden Entsendungen.
Welche Vorlaufzeit sollte für das Arbeiten im Ausland eingeplant werden?
Arbeiten im Ausland erfordert ein wenig Planung – insbesondere, wenn Sie länger als drei Monate am neuen Ort bleiben möchten. Abgesehen von der Wohnungssuche sind sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen zu klären und Bescheinigungen anzufordern. Es empfiehlt sich, eine Vorlaufzeit von etwa acht bis zehn Wochen einzuplanen. Wenn Sie schon vorab einen Job im Ausland vorweisen müssen, sollten Sie sich bereits frühzeitig nach passenden Stellen umsehen.
Fazit: Arbeiten im Ausland – Karrierechancen nutzen
Arbeiten im Ausland ist eine Erfahrung, die alle, die es getan haben, nicht missen möchten. Bleiben Sie innerhalb der EU, brauchen Sie für eine kurze Aufenthaltsdauer von nicht mehr als drei Monaten kaum etwas zu beachten – und können sich ganz darauf konzentrieren, neue Erfahrungen zu sammeln. Steuerrechtlich gilt die 183-Tage-Grenze: Bei einem kürzeren Aufenthalt bleibt der deutsche Fiskus für Sie zuständig. Das macht kurzfristiges mobiles Arbeiten im Ausland für viele immer interessanter – und unvergessliche Erfahrungen sind inklusive. Für die Arbeit außerhalb der EU gelten die länderspezifischen Regeln. Diese Form ist meist mit etwas mehr Aufwand verbunden, sodass es etwas mehr Planung erfordert.

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