„Vom Arbeitgeber bestätigt“ für GM-basierte Mitarbeiter verfügbar (Ort ändern)
Für Eheschließung, Geburt oder Todesfall eines Familienmitglieds 1. Grades
Sonderurlaube sind klar und vor allem großzügig geregelt (bis zu 10 Tage im Jahr + Krankenbegleitung).
Sonderurlaub kann jederzeit genommen werden